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   VG Frankfurt/Oder, 16.01.2009 - 5 L 201/08   

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VG Frankfurt/Oder, 16.01.2009 - 5 L 201/08 (https://dejure.org/2009,32307)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 16.01.2009 - 5 L 201/08 (https://dejure.org/2009,32307)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 16. Januar 2009 - 5 L 201/08 (https://dejure.org/2009,32307)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 31.05.2005 - VII R 62/04

    Unbilligkeit der Vollstreckung; Ratenzahlung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.01.2009 - 5 L 201/08
    Denn Nachteile und etwaige Härten, die der Antragsteller hier dadurch erleidet, dass das Konto stillgelegt, der eingeräumte Dispositionskredit suspendiert und in der Folge laufender Kreditraten nicht bedient werden konnten, sind die regelmäßige Folge einer Kontenpfändung, die jeden Vollstreckungsschuldner treffen (vgl. hierzu BFH, Urteil VII R 62/04 vom 31. Mai 2005, zitiert nach Juris).
  • BFH, 24.10.1996 - VII R 113/94

    Verwaltungsvollstreckung - Pfändungsschutzgrenzen - Straftatbestand der

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.01.2009 - 5 L 201/08
    Er kann deshalb auch nur bei Vorliegen eines solchen Antrags von der Vollstreckungsbehörde berücksichtigt werden, die im Verfahren auf Vollstreckung einer Kommunalabgabe die Funktion des Vollstreckungsgerichts im Sinne der ZPO wahrnimmt (§ 5 Satz 2 VwVGBB in Verbindung mit § 319 AO, vgl. auch BFH, Urteil VII R 113/94 vom 24. Oktober 1996, zitiert nach Juris).
  • BFH, 20.06.2005 - VII S 15/05

    PKH: Einstellung der Vollstreckung gemäß § 258 AO

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.01.2009 - 5 L 201/08
    Dabei enthält § 258 AO eine besondere Regelung für die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, die derjenigen in § 765a ZPO entspricht, so dass die letztgenannte Vorschrift im Verwaltungsvollstreckungsverfahren keine Anwendung findet (BFH, Beschluss VII S 15/05 vom 20. Juni 2005, zitiert nach Juris).
  • FG Brandenburg, 17.01.2002 - 1 S 2604/01

    Pfändungsschutz bei der Kontenpfändung von Freiberuflern; Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.01.2009 - 5 L 201/08
    Im einstweiligen Rechtsschutz stellt in solchen Fällen das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO die statthafte Antragsart dar (vgl. zum Ganzen Finanzgericht Münster, Beschluss 7 V 1911/04 vom 04. Mai 2004 und Finanzgericht des Landes Brandenburg, Beschluss 1 S 2604/01 vom 17. Januar 2002, zitiert nach Juris).
  • FG Münster, 04.05.2004 - 7 V 1911/04

    Statthafte Antragsart bei Berufen eines Vollstreckungsschuldners auf

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.01.2009 - 5 L 201/08
    Im einstweiligen Rechtsschutz stellt in solchen Fällen das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO die statthafte Antragsart dar (vgl. zum Ganzen Finanzgericht Münster, Beschluss 7 V 1911/04 vom 04. Mai 2004 und Finanzgericht des Landes Brandenburg, Beschluss 1 S 2604/01 vom 17. Januar 2002, zitiert nach Juris).
  • LG Hagen, 16.01.2008 - 3 T 377/07

    Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gegenüber der Russischen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.01.2009 - 5 L 201/08
    Das wäre nur dann der Fall, wenn der betroffene Schuldner nicht in der Lage wäre, die Maßnahmen zum laufenden Unterhalt des Grundstücks und die Ratenzahlungen aus eigenen anderweitigen Mitteln zu finanzieren (vgl. Landgericht Hagen, Beschluss 3 T 377/07 vom 16. Januar 2008, zitiert nach Juris).
  • VG Cottbus, 11.06.2009 - 6 L 323/08

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Pfändung von Sozialleistungen (Altersrente) -

    Voraussetzung für einen Erfolg des Antrages ist, dass - nach dem entsprechend heranzuziehenden Maßstab des § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO - ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bestehen, was erst und nur dann der Fall ist, wenn der Erfolg des Rechtsbehelfs in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als sein Misserfolg oder wenn die Vollstreckung für den Pflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte, die (nur) dann vorliegt, wenn durch die sofortige Vollziehung für den Betroffenen über die eigentliche Zahlung hinausgehende Nachteile entstehen, die nicht oder nur schwer (wieder) gut zu machen sind oder wenn gar die wirtschaftliche Existenz des Pflichtigen betroffen wäre (wie hier etwa VG Frankfurt (Oder), Beschl. vom 16. Januar 2009 - 5 L 201/08 -, zit. nach juris; VG Aachen, Beschl. vom 28. September, a.a.O.; FG Saarland, Beschl. vom 20. März 2001 - 1 V 315/00 -, zit. nach juris zu § 69 Abs. 2 FGO).

    In diesem Verfahren nimmt die Vollstreckungsbehörde (vgl. § 2 VwVG BB) zugleich die Funktion des Vollstreckungsgerichts ein (vgl. BFH, Urteil vom 24.10.1996 - VII R 113/94 -, BFHE 181, 552; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 16. Januar 2009, a.a.O.; Tipke/Kruse, AO und FGO, Komm., Vor § 249 AO, Rn. 13).

  • VG Düsseldorf, 15.09.2015 - 17 K 2583/14

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Pfändung der Mietzinsforderung durch

    Erst bei Vorliegen eines entsprechenden Antrags ist die Vollstreckungsbehörde in der Lage zu ermessen, ob Pfändungsschutz zu gewähren ist, vgl. VG Gießen, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 8 L 56/13.GI -, juris Rn. 17; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 16. Januar 2009 - 5 L 201/08 -, juris Rn. 6; VG München, Beschluss vom 7. April 2009 - M 10 E 09.1176 -, juris Rn. 24; VG Chemnitz, Beschluss vom 1. September 1998 - 1 K 1546/98 -, juris.
  • VG Frankfurt/Oder, 18.02.2015 - 6 L 694/14

    Sozialrecht (ohne Sozialhilfe)

    Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist in solchen Fällen ein auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichteter Antrag statthaft (vgl. ausführlich und m. w. N.: VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 16. Januar 2009 - 5 L 201/08 -, zitiert nach juris, dort Rn. 6 f.; a. A. wohl Koenig, AO, § 319 Rn. 1, wonach im öffentlich-rechtlichen Vollstreckungsverfahren auch der Pfändungsschutz nach § 850i ZPO ohne Antrag von Amts wegen zu beachten ist und ein Verstoß gegen § 319 AO die Pfändung anfechtbar macht, vgl. hierzu auch VG München, Beschluss vom 12. Februar 2014 - M 15 E 14.32 -, zitiert nach juris).
  • VG Cottbus, 03.09.2020 - 6 L 630/19
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts im Sinne von § 80 Abs. 4 S. 3 VwGO bestehen dann, wenn ein Erfolg des Rechtsbehelfs in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als sein Misserfolg, wobei im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ein im Vergleich zum Klageverfahren reduzierter Prüfungsrahmen maßgeblich ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2008 - OVG 9 S 41.07; VG Cottbus, Beschluss vom 27. April 2001 - 6 L 169/00; VG Cottbus, Beschluss vom 11. Juni 2009 - 6 L 323/08; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 16. Januar 2009 - 5 L 201/08; FG Saarland, Beschluss vom 20. März 2001 - 1 V 315/00 -, zu § 69 Abs. 2 FGO, alle zit. nach juris).
  • VG Gießen, 31.01.2013 - 8 L 56/13

    Pfändung

    Dies hat zur Folge, dass die Pfändung als rechtmäßig anzusehen ist, wenn es - wie hier - an einem solchen Antrag vor Erlass der Pfändungsverfügung fehlt (vgl. VG Frankfurt, B. v. 16.01.2009 - 5 L 201/08 -, juris, Rdnr. 6; FG Münster, B. v. 04.05.2004 - 7 V 1911/04 AO -, EFG 2004, 1470; ebenso zu § 850 k ZPO; VG München, B. v. 07.04.2009 - M 10 E 09.1176 -, juris, Rdnr. 24 f.; VG Chemnitz, B. v. 01.09.1998 - 1 K 1546/98 -, LKV 1999, 517, 519; FG Bbg, B. v. 17.01.2002 - 1 S 2604/01 -, EFG 2002, 662).
  • VG Cottbus, 13.08.2021 - 6 L 266/20
    Das Interesse des Antragstellers am vorläufigen Nichtvollzug überwiegt, wenn ein Erfolg des Rechtsbehelfs in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als sein Misserfolg, wobei im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ein im Vergleich zum Klageverfahren reduzierter Prüfungsrahmen maßgeblich ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2008 - OVG 9 S 41.07; VG Cottbus, Beschluss vom 27. April 2001 - 6 L 169/00; VG Cottbus, Beschluss vom 11. Juni 2009 - 6 L 323/08; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 16. Januar 2009 - 5 L 201/08; FG Saarland, Beschluss vom 20. März 2001 - 1 V 315/00 -, zu § 69 Abs. 2 FGO, alle zit. nach juris).
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Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 21.05.2008 - 5 L 201/08.DA (3)   

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https://dejure.org/2008,27450
VG Darmstadt, 21.05.2008 - 5 L 201/08.DA (3) (https://dejure.org/2008,27450)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 21.05.2008 - 5 L 201/08.DA (3) (https://dejure.org/2008,27450)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 21. Mai 2008 - 5 L 201/08.DA (3) (https://dejure.org/2008,27450)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Darmstadt, 30.04.2009 - 5 K 147/08

    Erteilung eines Waffenscheins an gewerblichen Waffenhändler

    Mit Beschluss vom 13.02.2008 wurde der mit Schriftsatz des Klägers vom 17.01.2008 gestellte Eilantrag zur gesonderten Verhandlung und Entscheidung abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 5 L 201/08.DA (3) fortgeführt.

    Mit Beschluss vom 21.05.2008 - Aktenzeichen: 5 L 201/08.DA (3) - lehnte das erkennende Gericht auch den Eilantrag vom 17.01.2008 ab.

    Es ist bisher nicht erkennbar, welche Anstrengungen der Kläger unternommen hat, den passiven Schutz herzustellen und ggf. zu verbessern, da der Kläger zu solchen Bemühungen keine Angaben gemacht hat, obwohl er schon im Beschluss vom 21.05.2008 - Aktenzeichen: 5 L 201/08.DA (3) - auf den Vorrang passiver Sicherungssysteme aufmerksam gemacht worden ist.

  • VG Oldenburg, 08.12.2010 - 11 A 3043/09

    Waffenschein; Waffenhändler; Waffe; Führen; Bedürfnis

    Aus der neueren verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung sind dementsprechend nur Entscheidungen veröffentlicht worden, die ein Bedürfnis für Waffenhändler zum Führen von Waffen verneinen (vgl. OVG Koblenz, a.a.O.; VG Darmstadt, Urteil vom 30. Juni 2010 - 5 K 162.09.DA (3) - ; Urteil vom 30. April 2009 a.a.O.; Beschluss vom 21. Mai 2008 - 5 L 201/08.DA (3) - ; VG Ansbach, Urteil vom 6. Dezember 2006 - AN 15 K 06.01708 - ).
  • VG Münster, 21.08.2009 - 1 K 2097/08

    Erteilung eines Waffenscheins zum Führen einer Pistole der Firma Glock; Nachweis

    vgl. VG Darmstadt - Beschluss vom 21. Mai 2008 - 5 L 201/08.DA -, GewArch 2008, 364.
  • VG München, 20.04.2021 - M 7 K 19.4259

    Verlängerung der Waffenbesitzkarte für Waffensachverständige

    Ein solcher Eigentumsschutz bezieht sich jedoch nur auf den Gewerbebetrieb als Sach- und Rechtsgesamtheit, sodass nur ein Eingriff in die Substanz dieser Sach- und Rechtsgesamtheit Art. 14 GG verletzen könnte (vgl. VG Darmstadt, B.v. 21.5.2008 - 5 L 201/08.DA (3) - juris Rn. 46 m.w.N.).
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